Die Übernachtung muss
Bestandteil der Reise sein, oder die Reise muss mindestens 24 Stunden dauern.
Die Veranstaltung muss zu einem Komplettpreis angeboten/verkauft werden.
(Kurzkreuzfahrten (Rundreisen) gelten nicht als Pauschalreisen).
1.3
Fjord Line behält sich das Recht vor, Preise und Abfahrtszeiten, die in dieser
Übersicht angegeben sind, zu ändern sowie das Recht, Preisaufschläge als Folge
von Schwankungen der Devisenkurse, Bunkerpreise oder vom Staat auferlegte
Steuern und Abgaben vorzunehmen. Fjord Line behält sich ebenso das Recht auf
Änderungen der Fahrpläne und Reiserouten seiner Schiffe vor.
Fjord Line übernimmt keine Haftung oder Schadensersatzpflicht bei Verspätungen
oder Betriebsstörungen. Fjord Line hat das Recht, Überfahrten aufgrund der
Wetterverhältnisse oder anderer Verhältnisse, die die Reederei nicht verschuldet
hat, gegen Rückerstattung des Fahrpreises oder Umbuchung auf die nächste
Überfahrt zu stornieren.
Fjord Line übernimmt keine Haftung bzw. Schadensersatzpflicht für Umstände, die
von der Reederei nicht beeinflussbar sind.
Darüber hinaus haftet Fjord Line nicht für eventuell auftretende Komplikationen
und Kosten bei verspätetem Erscheinen zur Abreise, fehlenden Reise- oder
Ausweispapieren (z. B. Pass, Visum), Nicht-Einhalten der Anweisungen des
Schiffsführers oder Verweigerung des Ausstiegs im vereinbarten Hafen, sofern
nicht Fjord Line selbst für die aufgetretene Situation verantwortlich ist.
1.4
1. 1. Für die Beförderung von Passagieren und Gepäck sowie der Fahrzeuge der
Passagiere gelten die Bestimmungen des norwegischen Schifffahrtsgesetzes (Den
norske Sjøloven) sowie die Beförderungsbedingungen von Fjord Line, die in
Auszügen auf diesem Formular genannt sind und in ihrer Gesamtheit an Bord der
Schiffe und in den Fährterminals aushängen.
2. Für die Beförderung von Gütern mit Frachtbrief, Konnossement oder ähnlichen
Papieren gelten die Bestimmungen des norwegischen Schifffahrtsgesetzes.
3. Der Fahrer ist dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug auf dem dafür
zugewiesenen Stellplatz geparkt und mit Handbremse gesichert ist. Beim Parken
des Fahrzeugs den niedrigsten Gang einlegen, den Alarm ausschalten und das
Fahrzeug abschließen.
4. Fjord Line haftet nicht für Geschehnisse vor Betreten oder nach Verlassen des
Schiffes. Dies gilt auch für das vom Passagier verwahrte Handgepäck. Fjord Line
haftet nicht für lebende Tiere, die im Gepäck mitgeführt werden. .
5. Fjord Line haftet nicht für Geld, Wertpapiere und andere Wertsachen wie Gold,
Silber, Juwelen, Schmuckstücke, soweit diese nicht von Fjord Line zur
Aufbewahrung entgegengenommen worden sind.
6. Es ist nicht gestattet, Schusswaffen, Munition, Sprengstoff oder andere
gefährliche Güter mit an Bord zu bringen, sofern hierzu nicht im Voraus eine
schriftliche Genehmigung von Fjord Line erteilt wurde. Gefährliche Güter sind
vorschriftsmäßig zu kennzeichnen. Dies gilt auch für die transportierenden
Fahrzeuge.
7. Fjord Line behält sich das Recht vor, die Beförderung mit einem anderen als
dem angegebenen Schiff vorzunehmen.
8. Fjord Line hat das Recht, Passagieren die Einschiffung zu verweigern sowie
Passagiere während der Reise von Bord zu weisen, sofern sie nach Einschätzung
des Kapitäns untauglich für eine Seereise sind oder eine Gefahr für die eigene
Sicherheit und die Sicherheit der anderen Passagiere an Bord darstellen.
9. Es wird besonders auf die Bestimmungen über die Haftungsbegrenzungen im
norwegischen Schifffahrtsgesetz aufmerksam gemacht, die in Bezug auf Passagiere
und Gepäck zur Anwendung kommen können.
10. Jede Art von Streit und/oder Forderung, der/die auf Grundlage der
Beförderungsvereinbarung entsteht, ist durch eine gegen Fjord Line AS,
Skoltegrunnskaien, NO-5003 Bergen gerichtete Klage vor dem Amtsgericht Bergen
(Bergen tingrett), das als Gerichtsstand für die Parteien anzusehen ist, zur
Entscheidung zu bringen. Streitigkeiten und Forderungen werden somit nach
norwegischem Gesetz entschieden.
2. Tickets
2.1 Buchung
Buchungen können online, über die Büros von Fjord Line, Reisebüros oder
Agenturen vorgenommen werden. Bitte beachten Sie, dass wir für schriftliche
(Brief, Fax, Email) und telefonische Buchungen in einem Fjord Line Büro
(Niederlassung) eine Gebühr in Höhe von NOK 125,- (ca. EUR 15,- / DKK 109,-)
erheben. Die Preise können sich
aufgrund wechselnder Devisenkurse ändern.
Unsere Gäste werden gebeten, die Platzreservierung rechtzeitig vor Abfahrt
vorzunehmen. Wird die Passage in Dänemark oder Deutschland bezahlt, gelten die
Preise und Bedingungen gemäß der Preisliste des jeweiligen Landes (wird die
Passage in Norwegen gebucht und angetreten, bedingt die Bezahlung in fremder
Währung nicht die Anwendung der Bestimmungen/Gesetze des anderen Landes).
Vollständiger Name, Geburtsdatum, Adresse, Nationalität und Handynummer des
Bestellers sind anzugeben. Ebenso anzugeben sind Vor- und Zuname sowie
Geburtsdatum aller Reisenden. Fahrzeug: Fahrzeugart (Pkw, Transporter o. ä.),
amtliches Kennzeichen und Fahrzeugmarke sowie Gesamtlänge und -höhe (inkl.
Dachgepäck, evtl. Anhänger) sind anzugeben. Für Fahrzeuge ohne Fahrer,
Umzugslasten, Ausstellungsexponate, Pferdeanhänger usw. wenden Sie sich bitte an
die Cargo-Abteilung von Fjord Line. Telefonnummer von Cargo Norwegen + 47 5146
4000 / Cargo Dänemark + 45 9796 3030. Die Preise können sich aufgrund
wechselnder Devisenkurse ändern.
2.2 Suche,
Übernachtungstätten (Hotels, o.ä.)
Wenn Fjord Line mit der Buchung eine Übernachtung in einem Übernachtungsbetrieb
vorbestellen muss, ist die Buchung für den Reisenden von dem Augenblick an
bindend, in dem Fjord Line eine Bestätigung von dem jeweiligen
Übernachtungsbetrieb erhalten hat.
2.3
Bezahlung
Die Reise ist bei Buchung komplett mit Kreditkarte bzw. in bar am
Verkaufsschalter zu bezahlen, wenn dort auch gebucht wurde. Bei Buchungen online
sind nur Zahlungen per Kreditkarte gültig.
2.4 «Flexibles Preissystem» – Transportreisen und
Autopakete
Der Preis der verschiedenen Abfahrten wird durch Angebot und Nachfrage geregelt,
weshalb die Preise von Abfahrt zu Abfahrt und von Saison zu Saison
unterschiedlich sein können.
Fjord Line arbeitet mit einem flexiblen Preissystem. Die Nachfrage bestimmt den
Preis und dieser richtet sich je nach dem Zeitpunkt der Buchung, Ihren
Reisedaten und der Auslastung der Fähre.
Nachträglich werden keine Rabatte gewährt für Buchungen, die bereits erfolgt
sind.
Bei Online Bestellungen: Ihre Reise/ Preis ist erst bestätigt, wenn auf Ihrem
Monitor eine Buchungsnummer (Ref.Nr.) angezeigt wird und die Zahlung vorgenommen
und bestätigt wurde.
Bei starker Besucherbelastung der Webseiten
www.fordline.no / www.fjordline.dk /
www.fjordline.de besteht die Möglichkeit,
dass sich die Preisverfügbarkeit vom Beginn des Buchungsvorgangs bis zur
Bestätigung der Reise ändert.
2.5
Bestätigung/Ticket
Fjord Line haftet nur für Preisangebote, die in Form eines Fährtickets, einer
Rechnung oder einer anderen Form der schriftlichen Bestätigung vorliegen. Die
Buchungsbestätigung wird kostenfrei per Email versendet. Bei Zusendung der
Bestätigung per Post wird eine Gebühr von NOK 50,- (ca. EUR 6,- / DKK 44,-)
erhoben. Die Preise können sich aufgrund wechselnder Devisenkurse ändern. Nach
erfolgter Bezahlung gilt die Buchungsbestätigung als Ticket.
Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich zu kontrollieren, ob die Angaben auf
dem Ticket mit der Buchung übereinstimmen. Das Ticket gilt nur für das auf dem
Ticket angegebene Abfahrtsdatum. Wir machen darauf aufmerksam, dass die
Abfahrtszeit dem auf dem Ticket angegebenen Zeitpunkt/Datum entspricht, so z. B.
bedeutet 01:30 Uhr nachts am jeweiligen Datum.
Wir gewähren eine Rücktrittsfrist von 24 Stunden ab Zeitpunkt der Buchung. Dies
gilt für Buchungen, die langfristig oder länger als 48 Stunden vor Abfahrt
gebucht wurden.
Nicht verwendete Tickets, die nicht vor der Abfahrt abbestellt wurden, werden
nicht rückerstattet (siehe Reiserücktrittsbestimmungen).
3.0. Stornierungen
3.1. Gruppen (20 Personen oder mehr)
Stornierung 30 – 15 Tage vor Abfahrt: 25 % des Gesamtreisepreises.
Stornierung 14 – 7 Tage vor Abfahrt: 50 % des Gesamtreisepreises.
Stornierung weniger als 7 Tage vor Abfahrt oder bei Nichterscheinen: 100 % des
Gesamtreisepreises.
Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr von NOK 100,- (ca. EUR 10,- / DKK
95,-) pro Buchung bei Stornierungen berechnet. Die
Preise können sich aufgrund wechselnder Devisenkurse ändern.
3.2
Pauschalreise inklusive eine Unterkunft, die durch Fjord Line vermittelt wird
Stornierung mehr als 30 Tage vor Abfahrt: 10 % des Gesamtreisepreises.
Stornierung 30 – 15 Tage vor Abfahrt: 25 % des Gesamtreisepreises.
Stornierung 14 – 7 Tage vor Abfahrt: 50 % des Gesamtreisepreises.
Stornierung weniger als 7 Tage vor Abfahrt oder bei Nichterscheinen: 100 % des
Gesamtreisepreises.
3.3 Stornogebühr der
Minikreuzfahrt
Die Reise ist bei der Buchung zu bezahlen. Sie kann gegen Zahlung einer Gebühr
geändert werden (siehe Punkt 5.0)
Bei Rücktritt wird keine Erstattung gewährt.
3.4 Billigticket
Die Reise ist bei der Buchung zu bezahlen. Die Reise kann gegen Gebühr geändert
werden ( siehe Punkt.5.0 ) Bei Rücktritt wird keine Rückerstattung gewährt.
3.5
Flexticket
Die Reise ist bei der Buchung zu bezahlen. Sie kann bis 14 Tage vor Abfahrt
gebührenfrei geändert werden und der Reisepreis wird zurück erstattet. Bei
Stornierungen weniger als 14 Tage bis 24 Stunden vor Abfahrt fallen 25%
Stornierungsgebühr an. Bei Stornierungen weniger als 24 Stunden vor Abfahrt
werden 100% Gebühren berechnet.
3.6 Reiserücktrittsversicherung
Eine Reiserücktrittsversicherung ist freiwillig und somit nicht Teil des
Reisepreises. Sie kostet NOK 75,- ( ca. EUR 9,- / DKK 65,-) pro Person und ist
zusammen mit der Reise zu bestellen. Eine vorab bezahlte
Reiserücktrittsversicherung berechtigt zur Stornierung der Reise bei
unerwarteter und ernster Krankheit, Unfallverletzungen oder Tod des Reisenden
selbst, in seinem Haushalt oder in der nahen Familie, die den Reisenden daran
hindert oder es als unverantwortlich erscheinen lässt, die Reise durchzuführen.
Das Recht zum Reiserücktritt gilt auch, wenn die genannte Hinderung eine/n
Mitreisende/n betrifft und es als unangemessen erscheint, die Durchführung der
Reise zu verlangen, ohne dass der Betroffene dabei ist.
Gleichgestellt mit ernster Krankheit sind plötzliche und ernste Ereignisse, die
den Kunden oder seine Mitreisenden betreffen (siehe oben), und die es als
unangemessen erscheinen lassen, eine Durchführung der Reise zu verlangen. Solche
Ereignisse können Feuer- oder Wasserschäden an Eigentum oder ähnliches sein. Der
Rechtsanspruch nach den oben genannten Punkten setzt voraus, dass der Reisende
selbst von den Umständen, die den Antritt der Fahrt verhindern, keine Kenntnis
hatte oder hätte haben müssen, und dass er selbst für solche Ereignisse nicht
verantwortlich ist.
Der Umstand ist mit einem ärztlichen Attest oder einer Bestätigung von einer
Polizeidienststelle/Versicherungsgesellschaft nachzuweisen. Der Nachweis ist mit
der Buchungsnummer zu kennzeichnen und ist Fjord Line/der Agentur spätestens
eine Woche nach der Stornierung zuzusenden. In diesem Fall hat der Reisende
Anspruch auf Rückerstattung des eingezahlten Betrags abzüglich der
Reiserücktrittsversicherung. Sofern der Reisende eine Reise gebucht hat, deren
Preis darauf basiert, dass eine oder mehrere Personen im selben Zimmer/in
derselben Wohnung oder Kabine wohnen, umfasst die Reiserücktrittsversicherung
auch die Zuschläge, die infolge des Nicht-Antritts der Reise fällig gewesen
wären.
In solchen Fällen behält sich Fjord Line das Recht vor, die nicht
zurückgetretenen Personen im Rahmen einer Bestellung auf eine andere und
kleinere Übernachtungsalternative als ursprünglich bestellt umzubuchen.
Bei Inanspruchnahme dieses Schutzes wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von NOK
75,- (ca. EUR 9,- / DKK 65,-) erhoben. Die Preise können sich aufgrund
wechselnder Devisenkurse ändern.
4.0 Gruppen (20 Personen oder mehr)
Bei Gruppenbuchungen (20
Personen oder mehr auf einer Buchung) muss spätestens vier Wochen vor Abfahrt
eine vollständige Namensliste vorliegen. Der Name des Leiters der Gruppe ist bei
der Buchung anzugeben.
Derjenige, der die Buchung vorgenommen hat, haftet für die Bezahlung aller
gebuchten Tickets. Jede Buchung ist bindend. Jegliche Art der Stornierung oder
des Nichterscheinens bei Abfahrt wird – unabhängig davon, ob die Passage bezahlt
ist oder nicht – nach unseren allgemeinen Bestimmungen über den Reiserücktritt
(siehe eigenen Punkt) behandelt.
4.1 Bezahlung bei Gruppenbuchung
Gruppen: Reisen unter EUR 1300,- sind unmittelbar zu bezahlen. Übersteigt der
Gesamtwert der Reise EUR 1300,- ist eine Anzahlung von 10 % innerhalb von 7
Tagen ab Buchungsdatum zu leisten. Der restliche Betrag wird 30 Tage vor Abreise
fällig. Der Betrag muss vor Antritt der Passage bei Fjord Line eingegangen sein,
eventuell ist die Bezahlung durch Vorlage einer Quittung/Bestätigung einer Bank
nachzuweisen. Kann keine Quittung vorgelegt werden, ist eine erneute Bezahlung
beim Einchecken erforderlich. Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten,
ist Fjord Line berechtigt, die Reise als annulliert anzusehen und die Passage
eventuell an Dritte weiterzuverkaufen.
5.0 Umbuchung und Nichterscheinen
5.1 Billigticket:
Bei Änderung des Reisedatums wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von NOK 600,-
(ca. EUR 77,- / DKK 575,-) pro Änderung erhoben.
Bei Änderung des Namens des Bestellers und der Zahl der Reisenden wird eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von NOK 200,- ( ca. EUR 26,- / DKK 190,-) pro
Änderung erhoben.
Bei Änderung und Nachreichen des Kfz-Kennzeichens sowie der Kabine/des
Schlafsitzes wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von NOK 30,- (ca. EUR 4,- /
DKK 29,-) erhoben.
Hinzu kommt eine eventuelle Preisdifferenz zwischen dem ursprünglichen und dem
neuen Fährpreis. Ist der Reisepreis nach der Änderung günstiger, erfolgt keine
Auszahlung der Preisdifferenz. Ist der Fährpreis höher nach der Änderung, ist
der Differenzbetrag zu zahlen. Änderungen auf ein neues Reisedatum sind
innerhalb eines Jahres nach dem ursprünglich gebuchten Reisedatum möglich. Die
Preise können sich aufgrund wechselnder Devisenkurse ändern.
5.2 Flexticket
Bei Änderung des Namens des Bestellers, der Personenzahl, des Kfz-Kennzeichens,
der Kabine/des Schlafsitzes werden keine Gebühren erhoben. Wird die Überfahrt
nach der Umbuchung günstiger, erfolgt keine Erstattung der Differenz. Ist der
Fährpreis nach der Änderung höher, ist der Differenzbetrag zu zahlen. Änderungen
auf ein neues Reisedatum sind innerhalb eines Jahres nach dem ursprünglich
gebuchten Reisedatum möglich.
5.3. Minikreuzfahrt
Bei Änderung des Reisedatums wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von NOK 600,-
( ca. EUR 77,- / DKK 575,- ) pro Änderung erhoben.
Bei Änderung des Namens des Bestellers und der Zahl der Reisenden wird eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von NOK 200,- ( ca. EUR 26,- / DKK 190,- ) pro
Änderung erhoben.
Bei Änderung des Kfz-Kennzeichens sowie der Kabine/des Schlafsitzes wird eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von NOK 30,- ( ca. EUR 4,- / DKK 29,- ) erhoben.
Hinzu kommt eine eventuelle Preisdifferenz zwischen dem ursprünglichen und dem
neuen Fährpreis. Ist der Reisepreis nach der Änderung günstiger, erfolgt keine
Auszahlung der Preisdifferenz. Änderungen auf ein neues Reisedatum sind
innerhalb von 6 Monaten nach dem ursprünglich gebuchten Reisedatum möglich. Die
Preise können sich aufgrund wechselnder Devisenkurse ändern.
5.4 Pauschalreisen/Tickets mit Übernachtung
Eine Bearbeitungsgebühr von NOK 600,- ( ca. EUR 77,-
/ DKK 575,- ) wird bei jeder Änderung des Reisdatums berechnet.
Eine Bearbeitungsgebühr von NOK 200,- ( ca. EUR 26,- / DKK 190,- )wird bei jeder
Änderung des Anmelders oder der Anzahl der Teilnehmer berechnet.
Eine Bearbeitungsgebühr von NOK 30,- ( ca. EUR 4,- / DKK 29,- ) wird bei jeder
Änderung des Kennzeichens oder des Kabinentyps berechnet.
Änderungen des Reisedatums, Teilnehmeranzahl für Pauschalreisen mit Übernachtung
weniger als 7 Tage vor der ursprünglich gebuchten Abfahrt werden als Stornierung
behandelt, siehe eigenen Punkt. Die Preise können sich aufgrund
wechselnder Devisenkurse ändern.
5.5
Nichterscheinen
Bei Nichterscheinen zur Abfahrt ohne vorherige Ankündigung bei Fjord Line gilt
die Reise als storniert und es wird keine Rückerstattung gewährt. Bei gebuchter
Rückreise wird diese automatisch storniert.
6. Das Recht des Reiseveranstalters, die Reise zu stornieren
oder zu ändern
6.1 Das Recht des Veranstalters, Bestandteile der
Reise zu ändern
Der Veranstalter ist nicht berechtigt, die Vertragsbedingungen oder die mit
einer Reise verbundenen Leistungen nach Vertragsabschluss zum Nachteil des
Kunden zu ändern, sofern nicht ein Vorbehalt angemeldet wurde, gesondert
angegebene Leistungen/Reisespezifikationen ändern zu können, und dies nicht aus
dem jeweiligen Vertrag, d.h. dem Reisenachweis oder einem anderen
Vertragsdokument, ausdrücklich hervorgeht.
Der Veranstalter verpflichtet sich, den Kunden so schnell wie möglich
schriftlich zu unterrichten, wenn eine Änderung der Reisebedingungen oder
Bestandteile in Übereinstimmung mit diesem Punkt vorgesehen ist. Gleichzeitig
muss der Veranstalter den Kunden über sein Recht zur Wandelung des Reisekaufs
informieren, wenn die Änderungen zu wesentlichen Mängeln führen sollten, oder
einen Preisnachlass verlangen zu können, wenn davon auszugehen ist, dass die
Reise nicht die ursprünglich versprochenen Leistungen enthält. Hat sich der
Kunde nicht innerhalb von drei Tagen nach Bekanntgabe der Änderung auf dieses
Recht berufen, erlischt das Recht zur Wandelung des Kaufs bzw. der Anspruch auf
Preisnachlass. Sofern besondere Umstände die Einhaltung dieser Frist unmöglich
machen, verpflichtet sich der Kunde, den Veranstalter so schnell wie möglich und
innerhalb einer angemessenen Frist zu informieren.
6.2
Reisehindernisse, auf die der Veranstalter keinen Einfluss hat
6.2.1 Bei Pauschalreisen
Der Veranstalter ist berechtigt, eine Pauschalreise ohne weiteres Haftungsrisiko
zu stornieren, wenn die Stornierung eine Folge von Reisehindernissen ist, auf
die der Veranstalter keinen Einfluss hat und die er bei angemessener Beurteilung
der Umstände bei Abschluss der Buchung nicht erwarten konnte, und die weder der
Veranstalter selbst noch andere, für die er haftet, verhindern oder deren Folgen
abwenden konnte(n). Solche Reisehindernisse können je nach Umständen Kriege oder
kriegerische Handlungen, Naturkatastrophen, gefährliche ansteckende Krankheiten,
umfangreiche Arbeitskonflikte, Wetterverhältnisse, die eine Schiffsreise nicht
zulassen, oder ähnliche Ereignisse sein.
Wird eine Pauschalreise vor Reisebeginn aus Gründen storniert, auf die der
Veranstalter keinen Einfluss hat, ist er zur unmittelbaren Rückerstattung
sämtlicher eingezahlten Beträge verpflichtet. Dem Kunden steht die Möglichkeit
offen, an einer anderen Pauschalreise teilzunehmen, wenn der Veranstalter dies
anbieten kann. Ist diese Pauschalreise teurer als die ursprüngliche, wird die
Differenz vom Kunden gezahlt. Ist sie billiger, kann der Kunde die Auszahlung
der Preisdifferenz verlangen. Nach den gleichen Bedingungen wie den in Absatz 1
genannten haftet der Veranstalter nicht, wenn sich die Pauschalreise als Folge
derartiger Reisehindernisse nach Antritt als mangelhaft erweist.
Sofern die Pauschalreise verkürzt wird, weil der Veranstalter oder der Kunde
diese aufgrund derartiger Umstände abbricht, hat der Kunde trotzdem einen
Anspruch auf einen anteiligen Preisnachlass. In dem ihm möglichen Maße
verpflichtet sich der Veranstalter, eventuelle Risiken oder Nachteile für den
Kunden auszuschließen. Muss die Pauschalreise abgebrochen werden, ist der
Veranstalter verpflichtet, den Kunden kostenfrei und mit für ihn
geringstmöglichen Nachteilen zum vereinbarten Ankunftsort zu transportieren.
Sofern der Veranstalter dies unterlässt und der Kunde somit die Heimreise selbst
organisieren und durchführen muss, haftet der Veranstalter für eventuell
entstandene Mehrkosten, die dem Kunden entstanden sind.
6.2.2 Bei
Transportreisen
Der Veranstalter ist berechtigt, eine Reise ohne weiteres Haftungsrisiko zu
stornieren, wenn die Stornierung eine Folge von Reisehindernissen ist, auf die
der Veranstalter keinen Einfluss hat und die er bei angemessener Beurteilung der
Umstände bei Abschluss der Buchung nicht erwarten konnte, und die weder der
Veranstalter selbst noch andere, für die er haftet, verhindern oder deren Folgen
abwenden konnte(n). Derartige Reisehindernisse können je nach Umständen Kriege
oder kriegerische Handlungen, Naturkatastrophen, gefährliche ansteckende
Krankheiten, umfangreiche Arbeitskonflikte, Wetterverhältnisse, die eine
Schiffsreise nicht zulassen, oder ähnliche Ereignisse sein.
Wird eine Reise vor Antritt aus Gründen storniert, auf die der Veranstalter
keinen Einfluss hat, ist er zur unmittelbaren Rückerstattung sämtlicher
eingezahlten Beträge verpflichtet. Dem Kunden steht die Möglichkeit offen, sich
für eine andere Überfahrt zu entscheiden, wenn der Veranstalter diese anbieten
kann. Ist diese Überfahrt teurer als die ursprüngliche, ist die Differenz vom
Kunden zu zahlen. Ist sie billiger, kann der Kunde die Auszahlung der
Preisdifferenz verlangen. Nach den gleichen Bedingungen wie den in Absatz 1
genannten haftet der Veranstalter nicht, wenn es sich nach Antritt der Reise
herausstellen sollte, dass die Reise als Folge der Reisehindernisse nicht die
erwarteten Leistungen enthält.
6.3 Das
Recht des Reiseveranstalters, die Reise zu stornieren oder zu ändern
Der Veranstalter ist berechtigt, eine einzelne Überfahrt zu stornieren, wenn
nicht die Zahl der Plätze verkauft bzw. ein Ausnutzungsgrad erreicht wurde, den
er selbst in den internen Transportbedingungen als Voraussetzung für die
Durchführung der Reise genannt hat. Die Frist für eine solche Stornierung muss
mindestens 30 Tage betragen. Der Kunde muss die schriftliche Benachrichtigung
(E-Mail, SMS oder Brief) über die Stornierung spätestens bei Ablauf der Frist
erhalten haben. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden über eine
Stornierung in Übereinstimmung mit diesem Punkt so bald wie möglich zu
informieren. Bei einer Stornierung in Übereinstimmung mit diesem Punkt ist der
vom Kunden eingezahlte Betrag so schnell wie möglich wieder zurückzuzahlen.
7. Altersgrenze/Allein reisende Kinder
Die Besatzung an Bord hat nicht die Möglichkeit, auf Kinder aufzupassen,
die allein reisen. Aus Rücksicht auf die Sicherheit der Kinder ist es ihnen
nicht gestattet, allein zu reisen. Fjord Line hat die Altersgrenze für
Alleinreisende auf Transportreisen auf 18 Jahre festgelegt. Auf Passagen
tagsüber in der Hauptsaison zwischen Stavanger-Hirtshals, bei denen die
Abfahrtszeiten zwischen 07:15 und 16:30 liegen, ist die Altersgrenze 16 Jahre.
Für Pauschalreisen/Kurzkreuzfahrten von Fjord Line ist die Altersgrenze 20
Jahre. Davon ausgenommen sind Kinder und Jugendliche in Begleitung der Eltern
oder von Reisebegleitern über 30 Jahre (mindestens 1 Reisebegleiter für je 5
Kinder/Jugendliche auf Kreuzfahrten, mindestens 1 Reisebegleiter für je 10
Kinder/Jugendliche auf Transportreisen).
Die verantwortlichen Reiseleiter müssen spätestens 2 Tage vor Abfahrt ein
Formular, das bei unserem Buchungsbüro erhältlich ist oder von unseren
Internetseiten heruntergeladen werden kann, ausfüllen und abgeben.
8. Kabine bei Nachtüberfahrten
Bei Nachtüberfahrten muss eine Kabine (evtl. Schlafsitz, falls
verfügbar), gebucht werden. Wir machen darauf aufmerksam, dass die Kabinen bei
einzelnen Überfahrten einige Stunden vor der Ankunft verlassen werden müssen.
Der Zeitpunkt wird an Bord bekannt gegeben.
Passagiere mit Kindern können keine Einzelbetten in einer Kabine bestellen.
Diese Einschränkung gilt nicht, wenn das Kind das gleiche Geschlecht wie der
Erwachsene hat (z. B. Mutter und Tochter oder Vater und Sohn). Wer mit Kindern
unter 4 Jahren reist, die kein eigenes Bett haben sollen, kann weder
Einzelbetten in einer Kabine bestellen noch Schlafsitz buchen, sondern muss für
eine ganze Kabine bezahlen. Schlafsitze für Kinder empfehlen wir nicht. Es
ist nicht möglich, extra Matratzen mit in die Kabinen zu nehmen, und in nur
wenigen Kabinen gibt es Platz für Babybetten. Sollten Sie mehr Informationen
wünschen, setzen Sie sich bitte mit unserer Buchungsabteilung in Verbindung.
Gelegentlich kann es vorkommen, dass Kabinen doppelt gebucht sind. In diesen
Fällen haben die betroffenen Passagiere die Möglichkeit, einen finanziellen
Ausgleich an Bord zu erhalten. Diese Kompensation erhält entweder der betroffene
Gast oder der Gast der auf seine/ihre Kabine verzichtet.
9. Einchecken
Abfahrt von Hirtshals:
Passagiere müssen spätestens 90 Minuten vor Abfahrt eingecheckt sein. Der Check
In schliesst 20 Minuten vor Abfahrt.
Abfahrt
von Bergen oder Stavanger: Passagiere müssen spätestens 60
Minuten vor Abfahrt eingecheckt sein. Der Check In schliesst 20 Minuten vor
Abfahrt.
Abfahrt von Kristiansand:
Passagiere müssen spätestens 60 Minuten vor Abfahrt eingecheckt sein. Der Check
In schliesst 20 Minuten vor Abfahrt.
Fjord Line behält sich das Recht vor Kunden zurückzuweisen, die nach der
vorgeschriebenen Check-In-Zeit am Check-In Counter eintreffen. Fjord Line
erstattet keine Tickets, sollten sich die Passagiere nicht entsprechend den
angegebenen Zeiten am Check In einfinden.
10. Fährfahrten im Innland nicht erlaubt
Aufgrund der norwegischen Zollbestimmungen ist Fjord Line der Verkauf von
Passagen im Inland, d.h. zwischen zwei norwegischen Häfen, nicht gestattet.
11. Reisegarantie
Fjord Line folgt den Bestimmungen im Norwegischen Gesetz über
Pauschalreisen (Lov om pakkereiser av 25. august 1995) und hat beim norwegischen
Reisegarantiefond die gesetzlich vorgeschriebene finanzielle Garantie
hinterlegt.
12. Gepäck
Reisegepäck bis zu 50 kg oder bis zu einem halben Kubikmeter ist während
der Fährüberfahrt eventuell in einem Fahrzeug aufzubewahren und darf
gebührenfrei mitgeführt werden. Möbel, Kartons, größere Koffer usw. werden als
Fracht betrachtet, für die eine Frachtgebühr gemäß Tarif gezahlt werden muss.
Wenden Sie sich bitte in solchen Fällen an die Cargo-Abteilung von Fjord Line.
Telefonnummer von Cargo Norwegen : +47 51 46 4000 – Cargo Dänemark +45 9796
3030.
12.1 Folgendes kann über unsere Webseite oder
telefonisch gebucht werden: